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Der größte Teil des Strompreises geht an Staat und Netzbetreiber

Seit Beginn des neuen Jahrtausends führte der Gesetzgeber fünf Umlagen auf Strom ein. Sie dienen allesamt dazu, die Energiewende voranzutreiben. Jeder Verbraucher finanziert sie über den Strompreis. Angestiegen sind auch die Entgelte für die Stromnetze. Je stärker die einzelnen Posten wachsen, desto mehr Mehrwertsteuer fällt am Ende an. Das ist schön für den Haushalt der Bundesrepublik, aber weniger schön für jeden Verbraucher.

Dafür sind die Strompreise an der Börse gesunken, dank der erneuerbaren Energien. Von 2011 bis 2016 verringerten sich die Beschaffungskosten um insgesamt rund 3 Cent pro Kilowattstunde. Diesen Vorteil haben aber die gestiegenen Umlagen und Steuern mehr als aufgefressen, beim Verbraucher kam davon wenig bis gar nichts an. Seit 2017 ziehen die Strompreise wieder an.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Angaben zu den Strompreisen für Haushalte zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) leicht. Während der BDEW alle Angaben für einen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr macht, mittelt die Bundesnetzagentur die Preise für Kunden mit einem Jahresbezug zwischen 2.500 und 5.000 Kilowattstunden. Weiter unten nehmen wir stets auf die Daten der Bundesnetzagentur Bezug.

Was Sie über den Strompreis alles finanzieren, können Sie jedes Jahr Ihrer Abrechnung entnehmen. Allerdings erklärt kaum ein Versorger, was sich hinter Begriffen wie „§ 19 Strom-NEV-Umlage“ oder „KWKG-Umlage“ verbirgt.

Die Kosten lassen sich in drei Blöcke aufteilen: Der größte umfasst dabei die staatlich festgelegten Umlagen, Abgaben und Steuern. Dahinter folgen die Kosten für den Transport und die Messung von Strom. Der Stromversorger rechnet diese beiden Kostenblöcke zwar beim Verbraucher ab. Aber er reicht die Einnahmen weiter – an die Staatskasse, an die Netzbetreiber und die Messstellenbetreiber.

Lediglich der Kostenanteil Preisanteil für die Beschaffung und Lieferung des Stroms bleibt beim Versorger. Dieser dritte Kostenblock ist heute der kleinste: Rund 22 Prozent des Preises einer Kilowattstunde nimmt der Stromversorger im Schnitt selbst ein.